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Sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die Behinderung eines Menschen sind gekennzeichnet als das Ergebnis oder die Folge einer komplexen Beziehung zwischen dem Menschen mit einem Gesundheitsproblem und seinen Umwelt- und personenbezogenen Faktoren (Kontextfaktoren).
Das bio-psycho-soziale Modell der möglichen multiplen Wechselwirkungen (Abbildung 2) verdeutlicht, dass Behinderung im Sinne einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kein statisches Merkmal, sondern ein dynamischer Prozess ist (Modell der Funktionsfähigkeit und Behinderung). Die Komplexität der Wechselwirkungen lässt vielfältige Interventionsansätze erkennen, beispielsweise
Funktionsfähigkeit kann so verstanden werden, dass eine Person trotz einer Erkrankung all das tut oder tun kann, was von einem gesunden Menschen erwartet wird und/oder sie sich in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem gesunden Menschen erwartet wird.
Ob und in welchem Umfang eine funktionale Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben erschwert, wird demnach auch von Kontextfaktoren beeinflusst. Die Wohnsituation kann beispielsweise ein entscheidender Faktor dafür sein, in welchem Umfang ein Mensch mit Mobilitätseinschränkungen in soziale Aktivitäten eingebunden ist. Zugleich ist eine barrierefreie Umgebung kein Garant für die selbstbestimmte Teilhabe. Denn diese hängt von vielfältigen Faktoren, wie denen der Persönlichkeit, von Einstellungen und auch sozialen Kompetenzen ab.
Konkret für das Handeln der Rummelsberger Behindertenhilfe steht der Begriff der Teilhabe an der Gesellschaft wie auch am gesellschaftlichen Leben. Dies spiegelt sich im Bundesteilhabegesetz (BTHG Teil 1, Kap. 1, §1) als ein Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderung wider. Das Recht auf Selbstbestimmung ist aus Sicht der Rummelsberger Behindertenhilfe eines der höchsten Güter des menschlichen Lebens. Dies gilt es zu achten – dafür tritt der soziale Träger ein. Normalität und Selbstbestimmung sind inhaltlich eng mit dem Begriff der Inklusion verwoben. Dabei geht es darum, dass die Lebensbedingungen für alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen gleich sind. Sie erhalten selbstverständlich die notwendige Form der Unterstützung, wenn sie auf Grund ihrer Sprache, Herkunft oder durch eine körperliche, seelische oder mentale Einschränkung darauf angewiesen sind, um gleichberechtigt in einer Gemeinschaft zu leben.
Eine inklusive Gesellschaft beseitigt alle Hindernisse, die es ihren Mitmenschen schwermacht, selbstständig zu leben – nicht nur durch die Behebung physischer und sprachlicher Barrieren, sondern auch durch Offenheit im Umgang miteinander. Das Ziel der Rummelsberger Behindertenhilfe ist es, Ausgrenzungen zu verhindern, sie nicht zuzulassen, sie abzuschaffen. Die Mitarbeiter*innen machen sich stark für Alternativen und entwickeln entsprechende Angebote kontinuierlich weiter. So entsteht Vielfalt und Wahlmöglichkeiten. Es ist aber klar, dass die Verwirklichung dieses Zieles noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Großen Wert legt die Rummelsberger Behindertenhilfe auf die Teilhabe am Arbeitsleben durch passende, vielseitige Arbeitsangebote, die von den Klienten als sinnvoll erlebt werden. Es gilt der Grundsatz vom „lebenslangen Lernen“.
Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des individuellen Teilhabewunsches eines Menschen mit Behinderung spielt das interne Case-Management. In den gemeinschaftlichen Wohnangeboten begleiten sogenannte Case-Manager*innen den Prozess der Teilhabeplanung und koordinieren die Unterstützungsleistung. Sie sichern damit, dass jedes Handeln am Teilhabewunsch der Bewohner*innen ausgerichtet wird. Die Casemanager*innen organisieren die Teilhabeplanung und sorgen dafür, dass alle für die*den Bewohner*in wichtigen Personen daran beteiligt werden. Der Case-Manager*innen moderieren die Gespräche und schaffen eine, auf dem Teilhabewunsch des Betroffenen basierende, verbindliche Vereinbarung zur Unterstützungsleistung. Die Case-Manager*innen überwachen, dass die Vereinbarung eingehalten wird und nehmen darüber hinaus Impulse der Beteiligten auf, wenn Veränderungen der Leistungen erforderlich werden. Die Case-Manager*innen unterstützen die Bewohner*innen dabei, Ressourcen aus dem Sozialraum zu erschließen und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Das Evangelium von Jesus Christus beschreibt die Untrennbarkeit von Wort und Tat im Leben der christlichen Gemeinde. Das beinhaltet das fürsorgliche Miteinander aller Menschen. Die Rummelsberger Behindertenhilfe achtet darauf, wie es den Menschen geht, die hier unterstützt werden. Die Mitarbeiter*innen beziehen die aktuelle Lebenssituation der Klient*innen in ihr Handeln ein. Sie registrieren, wenn ein Mensch vereinsamt und bieten ihm Kontakt, zum Beispiel durch die Verbindung zu einer Wohngruppe.
Der Dienst am Menschen erfolgt auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes: Wir alle sind ein Ebenbild Gottes – einmalig, von Gott geschaffen und geliebt. Die jedem Menschen von Gott verliehene Würde ist unantastbar und gleichzeitig Maßstab allen Handelns in der Rummelsberger Behindertenhilfe. Gott hat uns auf unsere Mitmenschen hin mit dem Gebot ausgelegt: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“, und zur Gemeinschaft berufen. Nur Menschen, die bereit sind, sich und andere anzunehmen, können als Partner*innen aufeinander zugehen. Deswegen ist die Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit jedes*r Einzelnen eine unverzichtbare Voraussetzung für das Handeln – die diakonische Dienstleistung.
Die Mitarbeiter*innen betrachten jeden Menschen als : Wie Gott Moses, dem er seinen Bruder Aaron zur Seite stellt, damit Moses mit seiner Sprachbehinderung seinen Auftrag erfüllen kann. Die Mitarbeiter*innen sehen sich als Assistent*innen, die den Menschen helfen, ihre Kompetenzen zu entfalten und einzusetzen. Die Mitarbeiter*innen vermeiden, wo immer es geht, helfende Bevormundung und unterstützen die Selbstbestimmungsprozesse. Dabei respektieren sie die Entscheidung der Menschen, die hier begleitet werden – so wie Jesus fragt: „Was willst du, dass ich dir tue?“
Das Angebot richtet sich an alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und sexueller Orientierung. In der Rummelsberger Behindertenhilfe wird die Zugehörigkeit zu anderen Religionen und ethischen Überzeugungen respektiert. Es ist eine Pflicht, auch religiöse Bedürfnisse zu befriedigen. Das seelsorgerliche Angebot gilt denen, die Unterstützung in Anspruch nehmen wie auch den Mitarbeiter*innen.
In nahezu jedem menschlichen System entstehen irgendwann aggressive Verhaltensweisen aus der Dynamik zwischenmenschlicher Interaktionen. Vor allem im gemeinschaftlichen Wohnen leben Menschen über einen langen Zeitraum zusammen mit anderen Menschen, die sie sich in der Regel nicht selbst auswählen. Die Rummelsberger Behindertenhilfe ist sich bewusst, dass diese Settings auf Synergieeffekte ausgerichtet sind, die das Ausleben individueller Vorlieben und Verhaltensweisen erschweren. Damit steigt das Potential aggressiven Verhaltens. Jeder Mensch hat ein Recht auf geschultes Personal, das mit seinen unvermeidbaren Anspannungszuständen und aggressiven Verhaltensweisen professionell umgehen kann. Gleichzeitig haben Mitarbeiter*innen ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf Schulung im optimalen Umgang mit Gefahrensituationen, die durch Klient*innen entstehen können. Daher wurde ein professionelles Deeskalationsmanagement nach dem Leitbild von ProDeMa® implementiert und die Mitarbeiter*innen werden regelmäßig geschult.
Das Zusammenwirken hilft:
Bewegung ist die Grundlage für die Entwicklung von Kompetenzen zur Bewältigung eines selbstständigen Lebens. Das Bewegungs- und Handlungskonzept Kinaesthetics wird mit seinen Instrumenten und Methoden eingesetzt, um dies zu erreichen. Kinaesthetics basiert auf Erfahrungswissenschaft und bietet Instrumente und Methoden, Bewegungserfahrungen einzuordnen und zu verstehen. Dadurch wird die Fähigkeit, die eigene Bewegung im Kontakt mit anderen Menschen so einzusetzen, dass diese in ihrer eigenen Bewegungskompetenz bzw. in ihrer Selbstwirksamkeit gezielt unterstützt wird, gefördert. Auf diese Weise fördert es die Achtsamkeit für die Qualitäten und Unterschiede der Bewegung in alltäglichen Aktivitäten.
Kinaesthetics will mit Respekt vor der Selbständigkeit des Gegenübers Lern- und Entwicklungsprozesse fördern und so einen Beitrag zur Lebensqualität aller Beteiligten leisten.
Emotionales Wohlbefinden: Selbstkonzept, Selbstwertgefühl, Freiheit von subjektiver Belastung, Spiritualität
Soziale Beziehungen: Intimbeziehungen, Freundschaften, Familie, soziale Unterstützung
Materielles Wohlbefinden: persönlicher Besitz, Einkommen, finanzielle Lage, Vergütung über Güter und Dienstleistungen
Persönliche Entwicklung: Lern- und Bildungsangebote, Kompetenzen, alltägliche Aktivitäten
Physisches Wohlbefinden: Gesundheitszustand, Ernährungszustand, Mobilität, Möglichkeiten der Erholung
Selbstbestimmung: Wahl- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, persönliche Kontrolle, Selbstverantwortlichkeit, persönliche Ziele und Werte
Soziale Inklusion: Übernahme sozialer Rollen, Zugang zu unterschiedlichen Lebensbereichen, Partizipation am Gemeindeleben
Rechte: Privatsphäre, würdevolle Behandlung, Nicht-Diskriminierung. Mitsprache- und Mitwirkungsrechte
Der Rummelsberger Behindertenhilfe ist die kontinuierliche Aus-und Fortbildung der Mitarbeiter*innen wichtig. Bildungsbedarfe werden im direkten Gespräch individuell und nach fachlichen Anforderungen erhoben. Die Mitarbeiter*innen erhalten Unterstützung bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Mit der Diakonische Akademie kann die Rummelsberger Diakonie viele Inhouse-Angebote machen.
Die Nutzung zeitgemäßer Technologien zum Austausch und zur Information ist ebenso selbstverständlich wie der Einsatz technischer und digitaler Hilfsmittel. Wo immer es sinnvoll ist, werden Schulung und Fortbildung digital angeboten. Eine breite Palette von Angeboten der Beratung, Begleitung und der Seelsorge steht den Mitarbeiter*innen auch bei der Bewältigung persönlicher und beruflicher Probleme zur Verfügung.
Besonderen Wert legt die Rummelsberger Behindertenhilfe auf die Qualifikation von Führungskräften und auf deren Unterstützung. Angeboten wird die Bildungsreihe „Leitung lernen“ sowie ergänzende Coaching- und Supervisionsangeboten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die "vordere Führungsebene" gelegt. Gemeint sind Kolleg*innen in den Einrichtungen und Diensten, die direkten Kontakt zu den Klienten haben und sowohl als Fachkräfte wie auch als Führungspersönlichkeiten handeln müssen. Mit Hilfe einer, auf diese Rolle zugeschnittene, Potentialanalyse werden Eignung und den Fortbildungsbedarf vor der Übernahme der Aufgabe geklärt. Eine jährliche Führungskonferenz der "vorderen Führungsebene" bietet Raum zur Diskussion fachlicher Inhalte und Führungsthemen.
Pflegerisches und therapeutischen Handeln unterstützt den Klienten dabei, seine Eigenständigkeit möglichst zu erhalten und aufzubauen. Die Förderung der Individualentwicklung und somit auch der subjektiven Lebensqualität stehen im Vordergrund. Das Erleben von Selbstwirksamkeit und die Entwicklung von Kompetenzen wird zur Unterstützung der individuellen Gesundheitsentwicklung ermöglicht.
Im ganzheitlichen Ansatz der aktivierenden Pflege werden Körper, Seele, Geist und soziales Umfeld als ein zusammenhängendes Balancemodell gesehen, in welcher die Klient*innen angepasst unterstützt werden. So werden auch die geforderten Maßstäbe des Sozialgesetzbuches (SGB) XI erfüllt.
Der erforderliche Rahmen wird durch die interne Organisationsentwicklung erstellt und weiterentwickelt. Zur Sicherstellung der Qualität dienen Pflegestandards, welche kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Einbindung von Expertenstandards dient ebenso diesem Aspekt. Fachgruppen, wie der Qualitätszirkel Pflege sind damit beschäftigt, überregional das Qualitätsniveau festzulegen und zu sichern. Die Planung und die Dokumentation sind kompetenzorientiert ausgerichtet und sichern die interne Kommunikation und dienen der erforderlichen Nachweispflicht. Die Fachlichkeit wird durch Maßnahmen zur Qualifizierung gesichert. Neben den erforderlichen Pflichtschulungen werden spezifische Fortbildungen ermöglicht.
Körperliche Gesundheit hat viel mit der eigenen Bewegungskompetenz zu tun. Funktionen des Körpers werden durch Bewegung verbessert. Dies trifft sowohl für den Klient*innen als auch für die Mitarbeiter*innen zu. Aus diesem Grund wird der Förderung der Bewegungskompetenz ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Mitarbeiter*innen werden in dem Bewegungs- und Handlungskonzept Kinaesthetics geschult. Dies ist eine Erfahrungswissenschaft, und sie bietet Instrumente und Methoden, Bewegungserfahrungen einzuordnen und zu verstehen. Dadurch wird die Fähigkeit, die eigene Bewegung im Kontakt mit anderen Menschen so einzusetzen, dass diese in ihrer eigenen Bewegungskompetenz bzw. in ihrer Selbstwirksamkeit gezielt unterstützt wird, gefördert. Auf diese Weise fördert es die Achtsamkeit für die Qualitäten und Unterschiede der Bewegung in alltäglichen Aktivitäten. Kinaesthetics will mit Respekt vor der Selbständigkeit des Gegenübers Lern- und Entwicklungsprozesse fördern und so einen Beitrag zur Lebensqualität aller Beteiligten leisten.
Pflege und Therapie werden als dialogische Prozesse mit den Klient*innen gesehen. Eine ständige Abstimmung auf Grundlage aktueller Fachlichkeit und der erforderlichen Bedarfe, ist somit gewünscht. Mit diesem Handlungsansatz wird Teilhabe im Alltag gefördert.
In der Salutogenese steckt als ressourcenorientierter Ansatz die zentrale Frage, was dazu beiträgt, einen Menschen gesünder zu machen, beziehungsweise ihn gesund zu erhalten. Gesundheit und Krankheit sind dabei keine sich ausschließenden Zustände, sondern Pole eines Gesundheits-Krankheits-Kontinuums. Gesundheit ist mehr, als nur die Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit bedeutet Wohlgefühl, Selbstverwirklichung, Sinnfindung, soziale Einbindung, Herausforderungen zu bestehen, adäquat mit Stress umzugehen, aber auch Krisen und Veränderungen zu bewältigen. Eine besonders wichtige Aufgabe ist dabei, die Gesundheit zu stärken und Krankheit zu vermeiden. Als zentrales Element steht das Kohärenzgefühl (Zugehörigkeitsgefühl). Je ausgeprägter dieses erlebt wird, umso besser gelingt es dem Menschen, gesund zu bleiben oder gesund zu werden. Das Kohärenzgefühl setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Nach der Lehre der Salutogenese ist die Sinnhaftigkeit die bedeutendste Dimension, um eine Zugehörigkeit zur Gesellschaft zu erleben. Ziel des Handelns ist, die Identität des Einzelnen durch Sinnsuche und individuelle Sinngebung zu stabilisieren. Deshalb werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Erfahrungen der Sinnhaftigkeit ermöglichen. Die Mitarbeiter*innen fördern soziale Wertschätzung, die Teilnahme an Entscheidungsprozessen und damit auch die Entwicklung eines starken Kohärenzerlebens. Sie erfassen die Kompetenzen und die Möglichkeiten, die die Klient*innen haben und respektieren und nutzen sie.
In den tagesstrukturierenden Maßnahmen gibt es neben dem Erhalt von bestehenden und der Ausbildung von neuen Kompetenzen, die Möglichkeit Interessen zu erweitern. Ziel ist es, ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen, in dem die Menschen mit Behinderung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können.
Ein Teil des Bildungsangebotes ist die systematische berufliche Bildung, bei der das Augenmerk auf dem Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen für die Teilhabe an Arbeit liegt. Dazu werden anhand der Interessen und Kompetenzen der Klient*innen individuelle Angebote geschaffen.
Gemäß dem fachlichen Konzept der Rummelberger Dienste für Menschen mit Behinderung ist das oberste Ziel, ein maximales Maß von Selbstbestimmung zu ermöglichen und Teilhabe zu verwirklichen. Deshalb hat der christliche Träger in den gemeinschaftlichen Wohnangeboten auch ein Casemanagement etabliert. Wünsche der Klient*innen werden im Prozess der Teilhabeplanung aufgenommen und zwar in Form eines Teilhabegesprächs. Bei Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit werden dabei individuelle Methoden der Unterstützten Kommunikation (UK) genutzt. Bei Menschen, die sich auch mit Hilfsmitteln nur schwer ausdrücken können, gewinnen Beobachtung und Interpretation des Verhaltens an Bedeutung. Aus diesen sind aber nur mit größter Sorgfalt Ziele abzuleiten. Denn vermeintliche pädagogische Entwicklungsziele von Dritten sollen nicht Inhalte der Teilhabeplanung sein. Die Klient*innen sollen in diesem Rahmen auch nicht dazu gebracht werden, solche Ziele aufzunehmen, wie beispielsweise, sich besser in die Wohngruppe zu integrieren, wenn dieser Wunsch nicht ausdrücklich bzw. deutlich erlebbar geäußert wird.
Angehörige und Betreuer*innen werden grundsätzlich in den Prozess miteinbezogen, damit sie ihrer Verantwortung zur Begleitung und Unterstützung nachkommen können. An diesen Gesprächen sollten Ansprechpartner*innen aus allen für die Person relevanten Lebensbereiche teilnehmen. Dies beinhaltet neben Mitarbeiter*innen der Tagesstruktur auch Therapeut*innen, die mit der Person arbeiten. Letztlich entscheiden die Klient*innen, wer am Teilhabegespräch teilnehmen soll.
Teilhabegespräche finden in festen Intervallen und/oder bei Bedarf statt. Alle Beteiligten können jederzeit ein Teilhabegespräch anregen. Die Teilhabegespräche finden jedoch mindestens im zweijährigen Rhythmus statt. Im Rahmen des Gesprächs werden Vereinbarungen über den Unterstützungsbedarf getroffen. Es werden mögliche Ziele besprochen, die die Klient*innen für sich setzen oder die aus fachlicher Sicht sinnvoll wären. Es werden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele abgeleitet und Aufgaben im Hinblick auf diese Maßnahmen verteilt. Die Klient*innen sollen an der Umsetzung einen möglichst großen Anteil haben, soweit sie dazu in der Lage ist und müssen Zielen und Maßnahmen zugestimmt haben, bevor sie umgesetzt werden.
Die Wünsche und Ziele werden in Form von Items aus der ICF („International Classification of Functioning, Disability and Health“) dargestellt. Diese Klassifikation hilft, den funktionalen Gesundheitszustand und die soziale Beeinträchtigung zu beschreiben. Ziele sollen SMART (spezifisch, messbar, attraktiv, realisierbar, terminiert) formuliert sein, damit die Zielerreichung auch überprüft werden kann. Mit Hilfe eines Diagnoseverfahrens und anhand dieser Basis kann festgestellt werden, welche Ressourcen der Mensch oder sein soziales Umfeld haben, um den Teilhabewunsch zu realisieren. Die Wünsche und Ziele werden gemeinsam mit den Klient*innen in den jeweiligen Lebensbereichen bearbeitet.
Die Teilhabeplanung muss sowohl externen als auch internen Rahmenbedingungen und Standards Rechnung tragen. Als externe Rahmenbedingung sind insbesondere das Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren und seine Instrumente zur Bedarfsermittlung nach dem SGB IX zu nennen. Es besteht eine Verpflichtung zur Durchführung dieses Verfahrens seitens der Leistungsträger. Gleichzeitig sind diese Verfahren die Voraussetzung für eine Kostenübernahme.
Für die effektive, qualitative und zuverlässige Durchführung der genannten Verfahren gelten folgende interne Standards als Grundlage der Förder- und Teilhabeplanung:
Die Förder- und Teilhabeplanung erfolgt stets unter Berücksichtigung des Willens und Bedarfs des einzelnen Menschen und des fachlichen Konzeptes der RDB. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Lebensbereiche (insbesondere Arbeit / Förderstätte und Wohnen) ist für eine gelingende Teilhabeplanung Voraussetzung.
Bei der Rummelsberger Diakonie werden die Leitideen der Selbstbestimmung und Inklusion ergänzt durch die Lebensraum- und Sozialraumorientierung sowie durch die Personenzentrierung. Mit Personenzentrierung ist die Anpassung aller Unterstützungsangebote an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Einzelnen gemeint.
In den Theorien zur Lebensraumorientierung gelten Alltagswelt und Alltagsprobleme als Ausgangspunkt für Lernprozesse. Um ihre Bedürfnisse zu erfüllen, gestalten Menschen mit Behinderung ihren Alltag mit auf den ersten Blick ungewöhnlichen Mitteln. Unsere Mitarbeiter*innen verstehen jedes Handeln – auch unkonventionelles – als sinnhaftes Geschehen.
Sozialraumorientierung bedeutet: Um Menschen optimal unterstützen zu können, spielt auch das Wohnumfeld eine wichtige Rolle und wird als Ressource genutzt und entwickelt. So kann beispielsweise der örtliche Sportverein zur Freizeitstätte werden oder die Mitarbeiter*innen im Supermarkt denen, die nicht gut lesen können, dabei helfen, das gewünschte Produkt zu finden. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und den Verantwortlichen bei den Leistungsträgern und in der Politik werden diese Ansätze weiterentwickelt und verbessert. Die Rummelsberger Diakonie hat die Aufgabe, für die Unterstützungsleistung auch in der Umgebung der Klient*innen, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen. Die Mitarbeiter*innen unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen so, dass sie ihre eigenen Fähigkeiten selbstbestimmt nutzen können. So soll es ihnen gelingen, sich in ihrer Lebenswelt zu orientieren und ein Teil des gesellschaftlichen Lebens zu sein oder zu werden. Die Rummelsberger Diakonie legt großen Wert auf die Teilhabe am Arbeitsleben durch passende, vielseitige Arbeitsangebote, die den Klienten als sinnvoll erlebt werden. Es gilt der Grundsatz vom „lebenslangen Lernen“.
Das Ziel jeder Unterstützungsleistung ist es, Menschen an allen Lebensbereichen teilhaben zu lassen, die für sie bedeutsam sind. Dabei ist das Erreichen der Förderziele, die im Rahmen des Gesamtplans gemeinsam festgelegt wurden, bei der Bewertung der Leistungen und der Arbeit der Mitarbeiter*innen der Rummelsberger Diakonie nur ein einzelnes Kriterium. Entscheidend ist die Lebensqualität, die vom Einzelnen subjektiv wahrgenommen wird und die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird: Wie beispielsweise die Wertschätzung, die im Alltag erlebt wird sowie die Interaktion und die Beziehung zwischen dem Einzelnen und seinen Bezugspersonen. Es sind Faktoren, die nur schwer „gemessen“ werden können, aber eine fundamentale Bedeutung für die Arbeit mit Menschen haben. Diese Selbstverpflichtungen lassen nach der Lebensqualität eines Menschen fragen: „Was ist gut, was ist wertvoll, was ist sinnvoll für einen Menschen?“ Dabei ist selbstverständlich, dass sich Lebensqualität nicht normativ vorhersagen lässt. So werden Erlebnisse und Erfahrungen von Einzelnen individuell bewertet und beurteilt. Lebensqualität lässt sich demnach als etwas wahrnehmen, das jede*r selbst beeinflussen kann. Die Aufgabe der Rummelsberger Diakonie ist es, die Lebensformen eines jeden Menschen wahrzunehmen, zu achten, zu unterstützen und zu begleiten. Bei der Umsetzung dieses Anspruches orientieren sich die Mitarbeiter*innen am „Konzept der Lebensqualität“ nach Robert L. Schalok.
Kommunikation gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Kommunikation ist notwendig, damit der Mensch selbstbestimmt und möglichst aktiv
am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Unterstützte Kommunikation hat zum Ziel, alle Menschen in ihrer Individualität wahr und ernst zu nehmen. Deswegen ist es wichtig, jeden zu befähigen, sich möglichst eigenständig zu mitteilen. Um dies zu ermöglichen, fördern die Mitarbeiter*innen die Klient*innen in der Kommunikationsentwicklung. Sie versorgen sie mit Mitteln der unterstützten Kommunikation und begleiten die Bezugspersonen bei der Nutzung der veränderten Kommunikationsformen zu. UK soll möglichst in allen Lebensbereichen zum Tragen kommen.
Schwerpunkte der Arbeit sind dabei:
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in Art. 4 die Forschung und Entwicklung (von) „neue(n) Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien“ um gleichberechtigte Teilhabe einerseits mithilfe solcher Technologien zu unterstützen und andererseits den Zugang zu den sozialen Medien und zu den Möglichkeiten digitaler Kommunikation zu gewährleisten. Die Rummelsberger Behindertenhilfe hält dazu die strukturellen und technischen Voraussetzungen vor und nutzt sowohl technische Hilfsmittel wie auch Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit den Anwendungen der RuDi-Familie (z.B. RuDiChat) werden zeitgemäße und sichere Instrumente zum Austausch und zur selbstbestimmten Teilhabe zur Verfügung gestellt.
In der Begleitung von Kindern und Jugendlichen sehen wir deren besondere Schutzwürdigkeit und die besonderen Bedürfnisse nach individueller Förderung und Unterstützung. Sie werden je nach Lebensalter immer mehr in die Förder-/Teilhabeplanung einbezogen, um zu einer größtmöglichen Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu gelangen und um sich aktiv und sicher am Leben in der Gesellschaft beteiligen zu können. Hierbei ist der regelmäßige Einbezug der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter von entscheidender Wichtigkeit.
Neben den Rechten auf Beteiligung, Gesundheit, angemessenem Lebensstandard und Bildung unterstützet die Rummelsberger Diakonie das Recht der Kinder und Jugendlichen auf angemessene Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Unterstützt werden Kinder und Jugendliche dabei, Freude und Spaß, die Umwelt als handhabbar und einen Wechsel von Arbeit und Muße zu erleben. Gefördert wird insbesondere die Inklusion, indem dabei unterstützt wird, Kontakte im Sozialraum aktiv aufzubauen.