Im Jahre 2008 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung als weitere Konkretisierung der UN-Konvention über die Allgemeinen Menschenrechte verabschiedet. Sie gilt für jene Staaten, die sie ratifiziert haben, als völkerrechtlich verbindlicher Handlungsmaßstab für politische Entscheidungen – so auch in der Bundesrepublik Deutschland, die im März 2009 beigetreten ist.
Gerade im Schulbereich besteht noch gravierender Entwicklungsbedarf. Im Rahmen des zweiten Fachtags Schulbegleitung und Inklusion wurden drei Fragen entwickelt und die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien, die für den 18. Bayerischen Landtag bzw. die 16. Bezirkstage kandidieren, um Stellungsnahme gebeten. Die unbearbeiteten Antworten finden Sie in der linken Navigation nach Parteien geordnet. Weitere Informationen zur Schulbegleitung lesen Sie hier.